deinhausfairkauf Lexikon
Dienstbarkeit
Die Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht an einer fremden Sache. Bezogen auf Grundstücke gibt es verschiedene Nutzungsrechte: Die Grunddienstbarkeiten, die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und den Nießbrauch.
Zu den Grunddienstbarkeiten gehören das Wege- und das Leitungsrecht. Zu beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten gehören Wohnungs-, Wohnungsbesetzungs- und Benutzungsrecht.
Jegliche Beschränkungen sind im Grundbuch festgehalten und können dort entsprechend eingesehen werden. In der zweiten Abteilung sind, abgesehen von den Grundpfandrechten, alle Angaben zu Nießbrauch, Vorkaufsrecht und Grunddienstbarkeit zu finden.