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Immobilienbewertung
Eine Immobilienbewertung ist in Deutschland durch rechtliche Vorschriften geregelt und gibt Aufschluss darüber, welchen Wert eine Immobilie hat. Um fundierte Verhandlungen führen zu können, erfolgt bei einem Kauf oder einem Verkauf von Immobilien eine Ermittlung des jeweiligen Marktwertes. Sie wird außerdem aus steuerlichen Gründen, zu Informationszwecken oder bei Firmenübernahmen veranlasst. Die Immobilienbewertung kommt bei der Bilanzierung oder Besteuerung zum Einsatz. Zudem dienen Gutachten bei rechtlichen Streitigkeiten zur Immobilienbewertung. Auch die Versicherungen greifen auf solche Bewertungsverfahren zurück.
Bei einer Immobilienbewertung werden bautechnische, betriebswirtschaftliche und juristische Sachkenntnisse angewendet, damit der Verkehrswert bzw. der Marktwert einer Immobilie ermittelt werden kann. Im Versicherungswesen wird der Versicherungswert und im Kreditwesen der Beleihungswert ermittelt. Verschiedenste Faktoren und auch Zusammenhänge zwischen Angebot und Nachfrage spielen bei dem Wert einer Immobilie eine Rolle. Zu den Immobilienbewertungsmethoden gehören das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie führt der Immobilienmakler eine kostenfreie Marktwertermittlung durch. Wenn allerdings ein Gutachten aufgrund von gerichtlichen Streitigkeiten, wie z.B. einer Zwangsversteigerung oder Eheangelegenheiten, von einem Sachverständigen erstellt werden muss, ist es kostenpflichtig und kann durchaus mehr als tausend Euro kosten.