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Der Einheitswert von Häusern oder Grundstücken dient den Finanzämtern als Bemessungsgrundlage zur Berechnung von Grundsteuer und Gewerbesteuer. Das gilt sowohl für private und gewerbliche als auch für land- und forstwirtschaftliche Immobilien und Grundstücke. Dieser Wert wird auf einen bestimmten Stichtag in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren festgestellt.