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Baulast und Baulastenverzeichnis

Die Baulast ist eine Bebaubarkeitsbeschränkung für ein Grundstück und gibt dementsprechend Auskunft über mögliche Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bebaubarkeit oder sonstigen Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Baulast ist als wichtiges Kriterium für Bauherren und Käufer zu sehen, da sie für den Erwerb eines Grundstückes entscheidend ist. Sie entsteht durch die Abgabe einer Erklärung des Grundstückeigentümers zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gegenüber einer Baurechtsbehörde für das Grundstück wie z.B. Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte.

Auf diese Art verpflichtet sich der Eigentümer, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu dulden, durchzuführen oder zu unterlassen. Nur durch die Baulast kann ein Haus errichtet werden, das von den Baurechtsnormen abweicht. Durch die Baulast wird z.B. verhindert, dass ein Grundstückbesitzer selbst entscheiden kann, ob er Rettungsdiensten die Überfahrt über sein Grundstück ermöglicht.

Diese Baulasten sind nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis, welches in Deutschland bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und Städte geführt wird, festgehalten. Daher sollte ein Grundstückskäufer auch das Baulastenverzeichnis einsehen und prüfen. Denn obwohl es sich bei der Baulast um eine freiwillige Begründung handelt, ist es nicht möglich, dass diese vom Eigentümer des Grundstücks selbst wieder aufgehoben oder widerrufen werden kann, da das nur der zuständigen Baubehörde möglich ist. In Bayern und Brandenburg gibt es allerdings keine Baulasten und Baulastenverzeichnisse.

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