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Bodenwert und Bodenrichtwert

Mit dem Bodenrichtwert kann der Preis eines Grundstückes bzw. unbebauten Bodens ermittelt werden. Er dient also der Wertermittlung von Immobilien. Grundsätzlich wird er in Euro pro Quadratmeter angegeben und kann beim Bauamt oder dem zuständigen Gutachterausschuss angefragt und nachvollzogen werden. Der Gutachterausschuss ermittelt den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. Hier werden durchschnittliche Bodenwerte für bestimmte Flächen eines vergleichbaren Stadtgebiets verwendet, was auch in §196 im Baugesetzbuch verankert ist.

Der Bodenwert ist dementsprechend der Wert eines unbebauten Grundstücks. Wenn auf einem Grundstück schon ein Gebäude platziert ist, wird das Grundstück bei der Wertermittlung trotzdem als unbebauter Boden gesehen.

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