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Flurstück

Unter einem Flurstück versteht man ein amtlich vermessenen, eindeutig begrenzten und genau bezeichneten Teil der Erdoberfläche. Das Flurstück ist im Grundbuch im Bestandsverzeichnis eingetragen und die kleinste Buchungseinheit für Grundstücke des Katasteramtes. Im Liegenschaftskataster wird jedes Flurstück mit einer Flurstücknummer ausgewiesen. Hier werden das Grundstück, die laufende Grundstücksnummer, die Gemarkung, die Nutzungsart und die Größe bezeichnet. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Flurstückgrenzen sind in jedem Fall aber Grundstückgrenzen, weshalb sich nicht mehrere Grundstücke auf einem Flurstück befinden können.

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