In einigen Fällen sind die Grundpfandrechte einer Immobilie deutlich höher als der eigentliche Kaufpreis. Damit eine lastenfreie Übergabe der Immobilie an einen Käufer gewährleistet werden kann, wird durch den Notar über die tatsächliche Höhe der Grundpfandrechte eine Freistellungserklärung angefordert.