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Grundschuld

Unter der Grundschuld versteht man als eines von zwei Grundpfandrechten. Sie ist das Recht auf die Befriedigung einer Forderung aus dem belasteten Grundstück. Die Grundschuld dient
zur Sicherheit für einen beantragten Kredit und ist komplett unabhängig von der Höhe der zugrunde liegenden Forderung. Bei einem Immobilienkauf lässt der Gläubiger die Schuld im Grundbuch eintragen, wodurch er das Recht erhält, die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Wenn eine abbezahlte und mit einer Grundschuld belastete Immobilie verkauft, kann man als Eigentümer die Grundschuld löschen lassen.

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