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Kündigungsfrist

Wenn ein Mietverhältnis gekündigt wird, gilt die im Mietvertrag vereinbarte Frist. Für den Fall, dass keine Frist vereinbart worden ist, gelten folgende Fristen: Wenn die Kündigung  vom Mieter ausgeht, besteht unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses nach §753c BGB eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn die Kündigung am dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgt. Wenn allerdings der Vermieter das Mietverhältnis beenden möchte, hängt die Frist von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Ging das Mietverhältnis bis zu fünf Jahre, gelten drei Monate Frist. Ab fünf Jahren gelten schon sechs Monate und ab acht Jahren Mietdauer gelten insgesamt neun Monate Kündigungsfrist.

Es gilt zu beachten, dass der Vermieter die Kündigung begründen muss und die Kündigung in schriftlicher Form erfolgen muss. Des weiteren müssen alle Vertragsnehmer die Kündigung unterschrieben haben und das Mietkonto muss ausgeglichen sein.

In Einzelfällen kann der Mietvertrag aber auch außerordentlich, also fristlos, gekündigt werden. In diesem Fall spricht man von der Außerordentlichen Kündigung.

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