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Modernisierungskosten werden dann fällig, wenn eine Immobilie in ihrer Ausstattung verbessert oder ausgebaut wird oder wenn durch die Modernisierung die Kosten für den Wasser- und Energieverbrauch gesenkt werden können. Hierbei muss die Grundkonstruktion des Gebäudes weitestgehend erhalten bleiben. Vermieter müssen Modernisierungen drei Monate vorher ankündigen und dürfen von den anfallenden Modernisierungskosten acht Prozent auf die Jahresmiete umlegen. In den meisten Fällen bedeutet eine Modernisierung auch eine Wertsteigerung des Objekts.