Die notarielle Beurkundung ist in Deutschland oft die Voraussetzung, damit Willenserklärungen oder Verträge tatsächlich wirksam sind. Auch bei Immobiliengeschäften ist eine Beurkundung von einem Notar erforderlich, da diese im BGB § 311b Absatz 1 beim Immobilienkaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer gesetzlich vorgeschrieben ist.