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Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist in Deutschland oft die Voraussetzung, damit Willenserklärungen oder Verträge tatsächlich wirksam sind. Auch bei Immobiliengeschäften ist eine Beurkundung von einem Notar erforderlich, da diese im BGB § 311b Absatz 1 beim Immobilienkaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer gesetzlich vorgeschrieben ist.

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