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Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland nicht offiziell geschützt, weshalb Industrie- und Handelskammern sowie die Kammern von Ingenieuren und Architekten in der Immobilienwertermittlung lediglich den Titel eines „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ vergeben.