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Schufa ist die Abkürzung von Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung. Die Aufgabe der Schufa ist es, Daten über Verbraucher zu sammeln, die sie von ihren Vertragspartnern bekommt. Die gesammelten Daten wertet dann das Schuldnerverzeichnis deutscher Amtsgerichte. In das Schuldnerverzeichnis wird man eingetragen, wenn man die Eidesstaatliche Versicherung abgeben musste. Grundsätzlich werden alle Angaben zur Person (wie z.B. Name, Geburtsdatum und Anschrift), Daten über Bank- und Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Bürgschaften, Ratenzahlungsgeschäfte und Leasingverträge gespeichert. Außerdem werden Informationen zu möglichen Zahlungsstörungen oder Kündigungen von Bankkonten werden gesammelt.
Vertragspartner der Schufa sind z.B. Banken, Bausparkassen. Versandhandelsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen, Kaufhäuser oder Leasinggesellschaften. Kreditvermittler hingegen zählen nicht zu den Vertragspartnern der Schufa.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der A-Auskunft und der B-Auskunft. B-Auskünfte enthalten nur Angaben darüber, ob Sie sich als Kunde vertragsgetreu verhalten und alle vertraglichen Anforderungen und Regelungen erfüllen. Bei A-Auskünften hingegen erhalten die Vertragspartner für die Kreditvergabe, die Führung eines Girokontos und die Ausgabe von Kreditkarten Informationen über die gesamte Belastung.
Im Zuge der Schufa ist auch noch das sogenannte Scoring-Verfahren zu erwähnen. Das ist ein Prognoseverfahren und geht auf die prozentuale Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls der Zahlung ein. Der Score, also die Punktezahl, wird per Computer ermittelt und ist ein Prozentwert im Bereich von 1 bis 100. Umso höher der Prozentwert ist, desto besser ist auch die finanzielle Prognose.