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Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer wird dann erhoben, wenn ein privates Grundstück innerhalb einer entsprechenden Frist nachdem es gekauft wurde, wieder veräußert wird. Dabei ist der Grund erstmal irrelevant. Die Steuer wird fällig, wenn eine Immobilie der Frist von 10 Jahren verkauft wird. Die Frist kann sich aber verkürzen. wenn sie vom Verkäufer im Jahr der Veräußerung und in den zwei Vorjahren selber genutzt wurde. Dabei bezieht sich die Spekulationsfrist auf das Datum im Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer eine Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft unentgeltlich erworben hat, gilt die Spekulationsfrist ab dem Zeitpunkt des Kaufs vom Rechtsvorgänger. Versteuert wird dabei nur der Gewinn nach dem individuellen Einkommenssteuersatz, der durch den An- und Verkauf entsteht.

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