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Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist ein staatlicher Hoheitsakt. Hierbei wird einer Sache zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers verwertet. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, seine offenen Forderungen zu bedienen, indem er ein Vollstreckungsverfahren des unbeweglichen Vermögens des Schuldners vollzieht. Unter das unbewegliche Vermögen fallen neben den Grundstücken auch die sich auf dem Grundstück befindenden Bauten und Rechte wie das Erbbaurecht.

Der Erwerb in einer Zwangsversteigerung erfolgt nicht mit einem Vertrag, sondern durch den Zuschlag im Versteigerungsverfahren, den sogenannten Hoheitsakt. Geregelt ist die Zwangsversteigerung mit allen Fristen und Abläufen im Gesetz und die Zwangsverwaltung. Das Vollstreckungsgericht, meistens das entsprechende Amtsgericht, vollzieht diese dann.

Wichtig ist, dass die Rangfolge der im Grundbuch eingetragenen Grundstücksrechte eine wichtige Rolle im Zwangsversteigerungsverfahren einnimmt, weil ein nachrangiges Recht erst dann greifen kann, wenn ein das Recht im Rang vorgehendes Recht komplett befriedigt ist.

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