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Alleinauftrag

Der Alleinauftrag steht für einen Vertrag zwischen dem Klienten und dem Makler, der versichert, dass ausschließlich der beauftragte Makler dazu berechtigt ist, die entsprechende Immobilie zu vermakeln. Das führt letztendlich zu größeren Erfolgschancen. Außerdem gibt es den erweiterten oder qualifizierten Alleinauftrag, bei dem ein Vertragsabschluss, der ohne Einschaltung des Maklers erfolgt, ausgeschlossen wird. Nur beim einfachen Makleralleinauftrag ist der Verkäufer selber dazu befähigt, nach Interessenten zu suchen. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen sich Interessenten allerdings an den Makler wenden. Ein befristeter Maklervertag läuft grundsätzlich bis zum Ende der festgelegten Laufzeit und kann im Normalfall nicht vorher gekündigt werden. Grundsätzlich ist der Makleralleinauftrag aufgrund seiner vielen Vorteile für fast alle privaten Immobilienverkäufer zu empfehlen.

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