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Darlehen
Unter einem Darlehen versteht man eine, gegen Zinsen geliehene, größere Geldsumme. Es ist als ein schuldrechtlicher Vertrag zu sehen, bei dem ein Kreditgeber, in den meisten Fällen die Bank, einem Kreditnehmer eine Geldsumme zum Eigentum überträgt. Sobald der Kaufpreis fällig und die Grundschuld eingetragen ist, überweist die Bank den Kaufbetrag auf das entsprechende Konto. Um die Auszahlung zu ermöglichen, muss der Bank nur eine Kopie des Kaufvertrags vorgelegt werden.
Das Darlehen ist zweckgebunden und steht dem Kreditnehmer nicht für sonstige Zwecke zur freien Verfügung. Der Darlehensnehmer, also der Empfänger der Geldsumme, ist dann dazu verpflichtet, nach Ablauf des festgelegten Zeitraums oder nach Kündigung dem Darlehensgeber Sachen gleicher Art, Güte oder Menge zurückzugeben. Bei einem Darlehen sollte nach Möglichkeit keine Überfinanzierung über den Kaufpreis hinaus stattfinden.