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Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, gibt es drei standardisierte Vorgehensweisen: Das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren.
Das Ertragswertverfahren wird genutzt, wenn durch die Nutzung einer Immobilie ein möglicher Ertrag erzielt werden soll. Das kann z.B. die Vermietung oder die gewerbliche Eigennutzung sein. Das Ertragswertfahren ermittelt den Verkehrswert, der eine objektive Betrachtung der erwartbaren Erlöse ermöglicht. Dabei spielen der richtig abgeleitete Liegenschaftszins, der nachhaltige Wert für Roherträge und die Bewirtschaftungskosten eine große Rolle.