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Grundbuchauszug

Als Grundbuchauszug ist eine Kopie aller zu einem Grundstück vorhandenen Grundbucheintragungen definiert. Dieser Auszug aus dem Grundbuch ist beim zuständigen Amtsgericht einsehbar. Das Einsehen ist nach §12 der Grundbuchverordnung (GBO) aber nur dann möglich, wenn es sich um ein sogenanntes berechtigtes Interesse zur Einsicht handelt. Bei Interesse an einer Immobilie ist ein Auszug aus dem Grundbuch zuerst für die Beleihungsprüfung notwendig. Dann kann es beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Der Grundbuchauszug gilt allerdings nicht als beglaubigtes Dokument.

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