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Innenprovision

Die Provision bezeichnet einen prozentualen Anteil des Verkaufspreises einer Immobilie, der an den Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kaufvertrages zu zahlen ist. Bei der Innenprovision, die man auch Verkäufercourtage nennt, wird wir Provision vom Verkäufer einer Immobilie gezahlt. Von einer Außenprovision spricht man, wenn die Zahlung durch den Käufer erfolgt. Im Normalfall wird die Zahlung nicht nach außen kommuniziert, sondern lediglich vertraglich im Maklervertrag zwischen Auftraggeber und Makler festgehalten.

Je nach Bundeslang fällt die Provision unterschiedlich aus, wobei sie grundsätzlich zwischen 3,57% bis 7,14% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des finalen Kaufpreises liegt. In Bundesländern wir Ganderkesee, Berlin, Brandenburg, Hessen oder Hamburg ist die Innenprovision aber eher unüblich.

Am 23. Dezember 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen regelt. Wenn der Makler für beide Parteien tätig ist, schließt er mit beiden Parteien einen Maklervertrag und beide Parteien bezahlen dieselbe Provisionshöhe. Wenn der Makler allerdings nur für eine Partei tätig ist, ist auch nur diese courtagepflichtig, wobei hier dann die Möglichkeit besteht, mit der anderen Partei eine Erstattung der Courtage von höchstens 50% abzumachen. Der Maklerkunde bezahlt also in jedem Fall die Hälfte der Courtage.

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