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Sondernutzungsrecht

Durch das Sondernutzungsrecht sind Wohnungseigentümer dazu berechtigt, Teile des Gemeinschaftseigentums alleine zu beziehen. Somit wird hier das alleinige Gebrauchsrecht an einer Sache einem Eigentümer zugesprochen und hat außerdem zur Folge, dass alle anderen Eigentümer vom Gebraucht der Gemeinschaftsfläche ausgeschlossen werden. Nichtsdestotrotz bleibt eine Sondernutzungsfläche Gemeinschaftseigentum. Innerhalb der Eigentümergemeinschaft können Sondernutzungsrechte auf eine andere Person übertragen werden, ohne dass die Zustimmung anderer Eigentümer erforderlich ist. Jedoch ist die Übertragung nur innerhalb der Eigentümergemeinschaft und nicht auf Dritte, die nicht zu der Gemeinschaft gehören, möglich.

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