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Eigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft umfasst laut Wohneigentumsgesetz alle Eigentümer einer Wohnungsanlage, die gemeinsame Rechte und Pflichten besitzen. Rechtlich gesehen bilden die Teilungserklärung, die Gemeinschafts- und die Hausordnung die Basis für die Eigentümergemeinschaft. In der Teilungserklärung wird festgehalten, was in den Bereich von Gemeinschafts- und Sondereigentum fällt. Die Gemeinschaftsordnung hingegen beinhaltet Festlegungen zu Zahlungsverpflichtungen, Nutzungsrechten und Eigentumskategorien. Zusätzlich werden hier Regeln zur Aufteilung von gemeinsam anfallenden Kosten (Hausreinigung, Gartenpflege, …) festgehalten. Durch die Hausordnung gibt es Regeln für das gemeinsame Leben aller Bewohner in einer Immobilie.

Entscheidungen zur Hausordnung, Wirtschaftsplanung, Jahresabrechnung usw. werden einmal jährlich von der Eigentümerversammlung getroffen. Die Einladung zu dieser Versammlung erfolgt schriftlich. Jeder Eigentümer ist automatisch in der Eigentümerversammlung vertreten und erhält somit eine Stimme.

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