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Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung stammt vom Eigentümer des Grundstücks und liefert Informationen über die Eigentumsverhältnisse und die Aufteilung der Wohneinheiten in einer Eigentümergemeinschaft und zeigt somit, welche Räume und Gebäudeteile zu den einzelnen Eigentumseinheiten gehören. Die Teilungserklärung muss im Grundbuch eingetragen werden und muss bei der Finanzierung den Objektunterlagen beigefügt werden. Für die Eintragung in das Grundbuch ist ein Aufteilungsplan einzureichen. In diesem Aufteilungsplan (einer Bauzeichnung) müssen die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und die Größe von Sonder- und Gemeinschaftseigentum ersichtlich sein. Der Eigentümer erklärt gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Grundstückseigentum in verschiedene Anteile, die sich im Miteigentum befinden, aufgeteilt wird. Die Regelung der Teilungserklärung erfolgt im Wohnungseigentumsgesetz und ist Bestandteil des Grundbuchs.

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