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Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung. Hier sind alle Einnahmen und Ausgaben aus dem vergangenen Wirtschaftsjahr schriftlich festgehalten und werden gegeneinander aufgerechnet. Der Verwalter ist für die Erstellung verantwortlich, während die Eigentümergemeinschaft die Jahresabrechnung in der Eigentümerversammlung prüft.

Jeder Eigentümer trägt die Kosten, die mit dem Sondereigentum in Verbindung stehen, selbst. Dazu gehören die Grundsteuer und Kosten für den Strom-, Wasser- und Gasverbrauch. In § 16 II WEG ist festgehalten, dass jeder Wohnungseigentümer dazu verpflichtet ist, die gemeinschaftlichen Lasten des Eigentums und die Kosten für Verwaltung sowie Instandhaltung und -setzung anteilig zu tragen.

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