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Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht gehört zu den Rechten, die auf einem Grundstück lasten und ist im Grundbuch eingetragen, um anderweitige Verkäufe zu verhindern. Es gibt hier allerdings Unterschiede zwischen einem öffentlichen und einem privaten Vorkaufsrecht. Wenn ein Grundstückseigentümer sein Grundstück an einen Dritten verkaufen möchte, muss er  es, wenn das Grundstück mit einem Vorkaufsrecht belastet ist, dem Berechtigten, der das Vorkaufsrecht besitzt, vorher anbieten. Denn der Besitzer des Vorkaufsrechts kann auf seinem Recht bestehen und die Immobilie zu den Bedingungen erwerben, die der Verkäufer mit einem anderen Interessenten ausgehandelt hatte. Wenn also ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigtem zustande kommt, muss er den Verkaufspreis zahlen, den der Verkäufer mit einem Dritten ausgehandelt hatte.

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