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Der Wirtschaftsplan gehört zu den Unterlagen beim Immobilienverkauf und ist für die Auflistung aller planbaren Kosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgesehen. Für ein Kalenderjahr wird vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß §28 WEG ein Wirtschaftsplan erstellt. In diesem sind die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Gemeinschaftseigentums, die anteiligen Verpflichtungen zu Lasten- und Kostentragung und die Aufwendungen je Wohnungseigentümer für die vorgesehenen Instandhaltungsrücklagen schriftlich festgehalten. Dem Wirtschaftsplan können u.a. die monatlichen Vorschüsse, das Hausgeld und dessen Verteilungsschlüssel entnommen werden.