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Hausgeld

Unter dem Hausgeld versteht man eine monatliche Vorauszahlung, die vom Eigentümer ausgehend an die Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlt wird, um (gemäß § 16 WEG) Kosten aus dem Gemeinschaftseigentum, Kosten zur Instandhaltung und Instandsetzung sowie Verwaltungskosten zu tragen. Das Hausgeld ist unabhängig davon, ob eine Wohnung bewohnt ist oder leer steht, da sie sich aus dem Wirtschaftsplan ergibt. Als Verteilungsschlüssel kommt hier der Miteigentumsanteil zum Tragen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird immer ein Teil des Gemeinschaftseigentums mit erworben. In den meisten Fällen ist es aber so, dass in der Teilungserklärung weitere Verteilungsschlüssel festgelegt werden.

Es muss klar unterschieden werden zwischen dem Hausgeld und dem Wohngeld, bei dem es um eine Sozialleistung vom Staat geht.

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