Wohngeld und Hausgeld werden oftmals synonym verwendet. Der Begriff Wohngeld bezeichnet gemäß des Wohngeldgesetzes eine Sozialleistung vom Staat, also den Mietzuschuss für einkommensschwache Bürger. Das Hausgeld ist Geld für die Bewirtschaftung von Gemeinschaftseigentum bei Eigentumswohnungen.