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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein für Immobilien verpflichtendes Dokument und liefert Daten über die Energieeffizienz von einem Gebäude, die seit 2014 in bestimmten Energieklassen angegeben werden, um den energetischen Zustand einer Immobilie bewerten zu können. Das Fundament hierfür bildet die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Der Energieausweis ist in den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis unterteilt. Der Wert im Verbrauchsausweis basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch, während der Wert des Verbrauchsausweises auf Grundlage des Energiebedarfs ermittelt wird. Der Energieausweis muss in beiden Fällen vom Eigentümer den Kauf- und Mietinteressenten ohne explizite Aufforderung vorgelegt werden. Von der Pflicht eines Energieausweises sind nur denkmalgeschützte Gebäude befreit.

Ein bedarfsorientierter Ausweis kann grundsätzlich immer erstellt werden, ist allerdings auch teuer als der verbrauchsorientierte Ausweis. Um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können, müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden und weitere Bedingungen im Hinblick auf den Bauantrag und die Wärmeschutzverordnung erfüllt sein.

Grundsätzlich gehört es zum Service eines Immobilienmaklers, sich um die Erstellung des Energieausweises zu kümmern und Unterstützung bei der Beschaffung aller dafür notwendigen Unterlagen zu leisten.

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