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Unter Grundpfandrechten versteht man Sicherheiten an einem Grundstück bei Immobilienkrediten, dessen Eintragung ins Grundbuch und die dingliche Einigung durch Rechtsnormen vorausgesetzt ist. Das Recht ist dabei unabhängig vom Eigentümer. Grundsätzlich gibt es zwei Arten eines Grundpfandrechts: Die Grundschuld und die Hypothek. Die Hypothek ist für die Rückzahlung eines bestimmten Darlehens gedacht und durch die vollständige Rückzahlung abgeschlossen. Die Grundschuld hingegen kann immer wieder als Sicherheit für einen Kredit im Grundbuch eingetragen werden. Wenn der beantragte Kredit allerdings nicht pflichtgerecht bedient wird, kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen.