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Indexmiete

Die Indexmiete ist in §557b BGB geregelt und meint eine variable Miete, die sich nach dem Preisindex für Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte richtet. Das bedeutet, dass die Indexmiete steigt, wenn die Preise insgesamt steigen.

Zwischen dem Mieter und dem Vermieter kann im Mietvertrag eine Indexmiete vereinbart werden, was eine jährliche Mieterhöhung zu einem festgelegten Zeitpunkt bedeuten würde. In einem solchen Fall kann die Miete aber nicht mehr auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 BGB erhöht werden. Die Kosten, die bei einer möglichen Modernisierung anfallen, können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

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