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Zeitmietvertrag

Meistens wird zwischen Mieter und Vermieter ein zeitlich unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen, der durch die Kündigung von Mieter oder Vermieter endet. Allerdings gibt es auch Mietverträge, die befristet sind und von Beginn an ein festgelegtes Ende der Mietzeit haben.

Neben der schriftlich festgelegten Vertragslaufzeit muss auch ein Grund für die zeitliche Befristung angegeben werden. Der Vermieter muss nach Abschluss des Mietvertrages also schriftlich mitteilen, wie es die Nutzung nach Ablauf der Mietzeit plant. Die Gründe können hier der Eigennutzen oder Nutzen für Angehörige und Angestellte oder ein Abriss oder Umbau des Mietgebäudes.

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