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Löschungsbewilligung

Unter der Löschungsbewilligung versteht man die Genehmigung des Gläubigers (i.d.R. die Bank, Sparkasse), die beinhaltet, dass die Grundschulden aus dem Grundbuch gelöscht werden. Der Immobilieneigentümer, der das aufgenommene Darlehen zurückgezahlt hat, braucht diese Löschungsbewilligung, damit die eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Er kann dann also die Löschung von Grundstücksbelastungen (Abteilung II) und Grundpfandrechten (Abteilung III) verlangen. Die Löschung ist nur mit einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung möglich.

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