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Mietkaution

Als Sicherheitsleistung vom Mieter an den Vermieter wurde die Mietkaution eingeführt. Sie ist zwar freiwillig, wird aber oftmals genutzt und entsprechend im Mietvertrag vereinbart. Die Mietkaution darf nicht mehr als drei Monatskaltmieten einschließen und kann in bis zu drei Raten gezahlt werden. Als Vermieter ist man dazu verpflichtet, die Kaution verzinst anzulegen. Wenn das Mietverhältnis beendet ist, muss der Mieter die restliche Mietkaution inkl. der gewonnenen Zinserträge an den Mieter auszahlen. Wenn Wohnungsschäden vorliegen oder ausstehende Abrechnungen von dem Mieter nicht bezahlt wurden, kann der Vermieter diese mit der Kaution verrechnen.

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