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Mietspiegel

Grundsätzlich dient der Mietspiegel laut §558c BGB der Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus vergleichbaren Durchschnittsmieten, die in den letzten vier Jahren vereinbart wurden, ermittelt. Gerade bei Mieterhöhungen wird dann der Mietspiegel herangezogen und von Städten aufgestellt. Mittlerweile gibt es diverse Forderungen des deutschen Mieterbundes, dies anzupassen, damit die Mieten realitätsnäher sind und rasant steigende Mieten verhindert werden können.

Unterschieden wird hier zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Mietspiegel. Von einem qualifizierten Mietspiegel spricht man, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder Interessenvertretern anerkannt wurde. Dieser muss alle vier Jahre zwangsläufig neu erstellt werden.

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